Fragen

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Der Mietpreis setzt sich aus der Nettokaltmiete und der Betriebskosten­voraus­zahlung zusammen. Die Stromkosten und die in der Wohnung anfallenden Gaskosten werden separat an den zuständigen Energie­versorger entrichtet. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für Wasser, Entwässerung, Gas und Nieder­schlags­wasser separat zu bezahlen – je nach Wohnungstyp.

Muss ich Genossenschaftsanteile oder Kaution zahlen?

Mietet man bei einer Genossenschaft eine Wohnung an, muss man entweder bereits Mitglied der Genossenschaft sein oder es werden. Mit der Zahlung von 550 Euro zeichnen Sie einen Geschäftsanteil an unserer Genossenschaft, der verzinst wird und Ihnen bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft erhalten bleibt. Zusätzlich ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Weitere Gebühren fallen für die Verwaltung Ihres Geschäftsanteils nicht an. Schließen Sie mit uns einen Nutzungsvertrag über eine Wohnung ab, ist ein weiterer Geschäftsanteil zu zeichnen. Dafür entfällt die Kaution! Der Grund dafür ist einfach: Die Genossenschaft gehört einzig und allein den Mitgliedern. Und zwar immer mit dem Anteil der Höhe ihrer Einlage. Die Genossenschafts anteile bilden das Stammkapital einer Genossenschaft, mit dem sie Wohnungen für ihre Mitglieder baut und unterhält. Sollten Sie eines Tages nicht mehr Mitglied der Genossenschaft sein möchten, können Sie Ihr Geschäftsguthaben kündigen. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte aus unserer aktuellen Satzung.

 

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein und sollte die Mietvertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende. 


Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?

Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten (zum Beispiel Hamster, Mäuse, Wellensittiche) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Für alle anderen Tiere ist eine Zustimmung erforderlich.

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