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Aktuelles von der BBG
Sie können mitbestimmen
2016 wird die VertreterInnenversammlung neu gewählt.

Wer soll die Interessen und Anliegen der BBG-Mitglieder vertreten? Das können Sie im Frühjahr 2016 mitbestimmen. Dann wird das oberste Organ der Genossenschaft neu gewählt: die VertreterInnenversammlung.



Möchten Sie Anliegen und Kritik direkt mit dem Vorstand der BBG besprechen?
Möchten Sie Neuigkeiten erfahren, bevor sie im BBG-Journal stehen?
Sind Sie am Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern interessiert?
Dann sollten Sie sich zur Wahl stellen. „Die VertreterInnenversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Sie ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der BBG. Dreimal pro Jahr kommen die gewählten VertreterInnen zusammen: bei einer Aussprache zum Jahresbeginn, bei der Hauptversammlung Ende Juni und bei einer rund zweistündigen Rundfahrt zum Jahresende. In diesem Rahmen wird aus erster Hand informiert: Wie ist das Geschäftsjahr gelaufen? Welche Herausforderungen gibt es? Was ist Neues geplant? Welche Modernisierungen und Bauprojekte werden in Angriff genommen? Die VertreterInnen haben Gelegenheit zu kommentieren, zu kritisieren, Anregungen zu geben und Ideen vorzustellen.
Denn das ist das Prinzip einer Genossenschaft: Die Mitglieder entscheiden und gestalten mit.
Es gibt ein lebendiges Miteinander. Die Versammlung wählt zudem den Aufsichtsrat und bestimmt über die Verwendung des Bilanzgewinnes mit. Je angefangene 300 Mitglieder werden je ein/e VertreterIn und ein/e ErsatzvertreterIn gewählt. Derzeit gehören der BBG rund 21.000 Mitglieder an. Entsprechend wären es 70 VertreterInnen und 70 ErsatzvertreterInnen. Damit alle Wohnquartiere in der Versammlung repräsentiert sind, wird in sechs Bezirken abgestimmt. Dort stehen jeweils KandidatInnen aus dem Stadtteil zur Wahl. Die Versammlung wird alle fünf Jahre neu gewählt. 2011 gab es indes nicht in allen Bezirken eine wirkliche Wahl. Denn erstmals hatten sich in einigen Bezirken weniger oder nur in etwa genauso viele KandidatInnen zur Wahl gestellt, wie in die Versammlung entsandt werden konnten. Die Folge: Statt geplanter 74 vertraten in den letzten Jahren „nur“ 71 VertreterInnen die Interessen aller Mitglieder. Eine vertane Chance!

In der nächsten Ausgabe unseres BBG-Journals berichten wir, wie Sie VertreterIn werden können und wie gewählt wird.