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Aktuelles von der BBG
Betriebskosten -Mehr Zeit für Service
Das Guthaben wird künftig an alle Nutzungsberechtigten überwiesen.

Im Herbst erhalten unsere Nutzungsberechtigten wie gewohnt die jährliche Betriebskostenabrechnung. Die Erstattung des Guthabens wird nun für einige BBG-Mitglieder noch bequemer. Der Betrag wird direkt auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen wird es künftig nicht mehr geben. So sparen sich alle Nutzungsberechtigten den Weg zur BBG – und den Verwaltungsprozess.

Prozesse optimieren – das ist ein wichtiges Thema. Fast alle Nutzungsberechtigten nutzen bereits den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Deshalb stellen wir nun komplett auf diese für alle Seiten bequeme Abwicklung um. Die neue Regelung verschlankt die Arbeitsabläufe. Es bleibt noch mehr Zeit für den Service. Nur wenn kein eigenes Konto vorhanden sein sollte, ist künftig noch eine Barauszahlung des Guthabens möglich.

INFORMATION:
Bei allen Mitgliedern, die die Nutzungsgebühr abbuchen lassen, wird das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wie gewohnt mit der folgenden Zahlung der Nutzungsgebühr verrechnet.
Sollten Sie die Nutzungsgebühr überweisen, überprüfen Sie bitte, ob der BBG Ihre aktuelle Kontonummer vorliegt. Auf welches Konto soll das Guthaben überwiesen werden?
Bitte mailen Sie Änderungen oder die Kontonummer ggf. an: service@baugenossenschaft.de. Mit dem Versand der Abrechnung wird Ihre aktuelle Bankverbindung dann noch einmal angefragt.