Fragen
Fragen und Antworten rund um das Wohnen/Mietverhältnis, das Sparen bei der BBG und die Mitgliedschaft bei der BBG finden Sie hier.
Vermietung ><
Wer ist mein Ansprechpartner?
Unser Team vom Kundenservice ist erster Ansprechpartner für alle Mitglieder und Wohnungsinteressenten. Unsere ausgebildeten Immobilienkauffrauen nehmen alle Anliegen entgegen, beantworten und bearbeiten sie sofort oder leiten sie weiter.
Bitte wählen Sie bei allen Anrufen die zentrale Rufnummer 0531 / 2413-0 oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse service@baugenossenschaft.de.
Bitte wählen Sie bei allen Anrufen die zentrale Rufnummer 0531 / 2413-0 oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse service@baugenossenschaft.de.
Wie bekomme ich eine Wohnung?
- Bitte füllen Sie unseren Interessentenbogen online unter Wohnen - Wohnungssuche aus oder besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten in der Verwaltung Celler Str. 66-69, um Ihr Gesuch auf dem Tablet auszufüllen.
- Der Kundenservice wird Ihre Wohnungsanfrage bearbeiten und sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung zu.
Für ein Wohnungsgesuch ist eine Mitgliedschaft in der Braunschweiger Baugenossenschaft eG nicht notwendig. Wir bieten unsere Wohnungen allerdings im ersten Schritt immer unseren Mitgliedern an, da diese in der Vergabe Vorrang nach § 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder unserer Satzung haben.
Wie werde ich Mitglied? Infos unter Über uns - Mitgliedschaft
- Sie erhalten Wohnungsangebote entsprechend Ihren Wohnungswünschen mit einem Besichtigungstermin – entweder mit einem Mitarbeiter aus dem Team oder mit dem derzeitigen Bewohner.
- Nach der Besichtigung teilen Sie uns bitte mit, ob Sie für die Wohnung zu- oder absagen möchten. Hierzu nutzen Sie bitte den angegebenen Link im Wohnungsangebot.
- Wir kontaktieren Sie bei Ihrer Zusage in jedem Fall, ob wir Sie bei der Vergabe berücksichtigen können.
- Folgende Unterlagen werden vor dem Vertragsabschluss benötigt.
- Einkommensnachweis (z.B. drei aktuelle Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag)
- Personalausweis
- unterschriebene Zustimmung zur Schufa-Abfrage.
Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen besprechen die Mitarbeiter aus dem Team alles Weitere zum Vertragsabschluss und zur Wohnungsübergabe.
Gibt es Angebote für barrierearmes Wohnen?
Im Zuge von Mieterwechseln werden möglichst alle Wohnungen im Bestand schwellenfrei und barrierearm gestaltet. Außerdem werden alle Bäder bei Wohnungsmodernisierungen im Erdgeschoss mit bodengleichen bzw. sehr flachen Duschen ausgestattet. Vor verschiedenen Hauseingängen wurden zudem Rampen errichtet. Wohnraumanpassungen im bewohnten Zustand können auf Wunsch in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen durchgeführt werden.
In Eingängen mit ebenerdigem Zugang zum Fahrstuhl ist barrierearmes Wohnen möglich. Bitte fragen Sie uns nach aktuellen Angeboten.
In Eingängen mit ebenerdigem Zugang zum Fahrstuhl ist barrierearmes Wohnen möglich. Bitte fragen Sie uns nach aktuellen Angeboten.
Gibt es Angebote für betreutes Wohnen?
Informieren Sie sich unter Senioren - Seniorengerechtes Wohnen.
Kann ich mir einen Nachmieter suchen?
Die BBG bietet die frei werdenden Wohnungen zunächst ihren Mitgliedern an, da diese bei der Vergabe Vorrang nach § 14 „Wohnliche Versorgung der Mitglieder“ unserer Satzung haben. Die Vergabe erfolgt nach der Dauer der Mitgliedschaft.
Sollte sich kein Mitglied für die Wohnung interessieren, treten wir an unsere freien Interessenten heran. Dann ist es möglich, dass auch der derzeitige Bewohner uns einen potenziellen Nachmieter vorschlägt.
Wie werde ich Mitglied? Infos unter Über uns - Mitgliedschaft
Sollte sich kein Mitglied für die Wohnung interessieren, treten wir an unsere freien Interessenten heran. Dann ist es möglich, dass auch der derzeitige Bewohner uns einen potenziellen Nachmieter vorschlägt.
Wie werde ich Mitglied? Infos unter Über uns - Mitgliedschaft
Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten (zum Beispiel Hamster, Mäuse, Wellensittiche) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Für alle anderen Tiere ist eine Zustimmung erforderlich.
Nutzungsgebühr / Betriebskosten ><
Zu wann ist die Nutzungsgebühr zu zahlen?
Spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.
Wie ist die Nutzungsgebühr zu zahlen?
Die Mietzahlung ist per SEPA-Lastschrift, per Dauerauftrag oder in Ausnahmen per Barzahlung möglich.
Darf ich meine Nutzungsgebühr auch in der Mitte eines Monats zahlen?
Die Zahlung Ihrer Nutzungsgebühr ist vertragsgemäß spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu leisten. Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell zu diesem Termin. Sollten Sie einmal Probleme mit der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsgebühr oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen Mitarbeiterinnen für das Nutzungsgebühren- und Forderungsmanagement. Gemeinsam bemühen wir uns um eine Lösung.
Wie setzt sich meine Nutzungsgebühr zusammen?
Der Mietpreis setzt sich aus der Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Stromkosten und die in der Wohnung anfallenden Gaskosten werden separat an den zuständigen Energieversorger entrichtet. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für Wasser, Entwässerung, Gas und Niederschlagswasser separat zu bezahlen – je nach Wohnungstyp.
Für meine untervermietete Wohnung benötige ich eine Zwischenabrechnung der Nebenkosten?
Unsererseits kann keine Zwischenabrechnung für untervermietete Wohnzeiträume erstellt werden.
Die mietvertragsrechtlich zu erstellende Nebenkostenabrechnung hat zwischen Vermieter und Hauptmieter zu erfolgen.
Eventuelle vorzunehmende Zwischenabrechnungen sind Vertragsbestandteil der Untermietvereinbarung zwischen Haupt- und Untermieter und müssen daher selbstständig durch den Hauptmieter der Wohnung vorgenommen werden.
Eventuelle vorzunehmende Zwischenabrechnungen sind Vertragsbestandteil der Untermietvereinbarung zwischen Haupt- und Untermieter und müssen daher selbstständig durch den Hauptmieter der Wohnung vorgenommen werden.
Warum bekomme ich -wenn ich meine Wohnung gekündigt habe- meine Betriebskostenabrechnung erst im Folgejahr und nicht gleich kurz nach meinem Auszug?
Die Abrechnung der Betriebskosten kann erst dann erfolgen, wenn das gesamte Abrechnungsjahr abgeschlossen ist und von den Versorgern und Dienstleistern sämtliche abrechnungsrelevanten Rechnungen und Belege vorliegen. Erst dann stehen die im Abrechnungszeitraum angefallenen Gesamtkosten fest und können gemäß den gesetzlichen Anforderungen verteilt werden.
Warum wird auf meiner Verbrauchsabrechnung zweimal Kaltwasser abgerechnet?
Die Kaltwasserkosten werden nicht zweimal abgerechnet. Die Wasserkosten setzen sich zusammen aus den Warm- und den Kaltwasserkosten. Daher wird für die Kaltwasserkosten der gesamte Wasserverbrauch (der Kalt- und Warmwasserzähler) in Ansatz gebracht. Der gemessene Verbrauch des Warmwasserzählers wird dann für die Kostenberechnung der reinen Wassererwärmung verwendet.
Was bedeutet der zusätzliche Ausweis der Lohnkosten in meiner Abrechnung? Muss ich das auch noch bezahlen?
Nein! Der Vermieter ist zum Ausweis der Lohnkosten gesetzlich verpflichtet. Der Mieter kann nach dem Einkommensteuergesetz die von ihm über die Nebenkostenabrechnung bezahlten Lohnkosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben: 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispiel: Würde der Lohnkostenanteil der Nebenkostenabrechnung für Gartenpflege, Hausreinigung, Hauswarttätigkeiten, Schornsteinfeger und Aufzugswartung 400 Euro jährlich betragen, könnte der Mieter 80 Euro von seiner Steuerschuld abziehen. Aber: Die Steuervergünstigung bekommt nur, wer auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt.
Beispiel: Würde der Lohnkostenanteil der Nebenkostenabrechnung für Gartenpflege, Hausreinigung, Hauswarttätigkeiten, Schornsteinfeger und Aufzugswartung 400 Euro jährlich betragen, könnte der Mieter 80 Euro von seiner Steuerschuld abziehen. Aber: Die Steuervergünstigung bekommt nur, wer auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt.
Warum habe ich eine so hohe Nachzahlung, obwohl ich nur ein paar Monate in der Wohnung gewohnt habe?
Die Betriebskostenvorauszahlung wird monatlich in gleichbleibender Höhe gezahlt. Die tatsächlich entstehenden Betriebskosten sind in den einzelnen Monaten jedoch unterschiedlich hoch. So entstehen z. B. in den sog. kalten Monaten durch das Beheizen der Wohnung höhere Kosten als letztendlich durch die Vorauszahlung gedeckt ist. In den warmen Monaten -ohne Heizungsverbrauch- fallen ggf. geringere Kosten an. In diesem Zeitraum werden Betriebskostenvorauszahlungen angespart, von denen dann in den Heizmonaten gezehrt wird.
Warum steht in meiner Müllabrechnung eine Mindestmenge für den Restmüll von 520 Litern obwohl ich gar nicht soviel eingeworfen habe?
Hierbei handelt es sich um die, laut Abfallsatzung der Stadt Braunschweig, anzusetzende Mindestmenge an Restmüll, die abgerechnet und an die Stadt gezahlt werden muss. D. h. es wird das tatsächlich erfasste Müllvolumen, mindestens aber die 520 Liter über die Abrechnung erfasst.
Kündigung und Rückgabe der Wohnung ><
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Eine Kündigung muss immer schriftlich bis zum 03. Werktag eines Kalendermonats bei uns eingegangen sein. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Vertragspartnern unterschrieben sein und sollte die Vertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Sollte es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.
Zieht das Mitglied in ein Pflegeheim, verzichten wir auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten und verkürzen sie auf 2 Monate. Zieht das Mitglied in ein BBG- Seniorenheim beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Sollte es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.
Zieht das Mitglied in ein Pflegeheim, verzichten wir auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten und verkürzen sie auf 2 Monate. Zieht das Mitglied in ein BBG- Seniorenheim beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Ist bei Kündigung meiner Wohnung (Nutzungsvertrag) automatisch auch meine Mitgliedschaft gekündigt?
Nein! Bei der Kündigung des Nutzungsvertrages ist meine Mitgliedschaft nicht automatisch mit gekündigt. Dies bedarf gemäß unserer Satzung einer separaten schriftlichen Kündigung.
Was müssen wir bei einer Trennung beachten?
Wenn Sie beide langjährige Vertragspartner bei der Braunschweiger Baugenossenschaft eG sind, also beide den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, müssen Sie gemeinsam einen Antrag auf Änderung des Nutzungsvertrages schriftlich stellen. Der in der Wohnung Verbleibende muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten, die die Wohnung betreffen, allein zu tragen. In Einzelfällen wird die Entlassung auch abgelehnt, wenn z. B. die Zahlung der Nutzungsgebühr oder Genossenschaftsanteile durch den verbleibenden Vertragspartner nicht mehr gewährleistet wäre. Hier versuchen wir, für Sie eine andere Lösung zu finden.
Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne den Nutzungsvertrag ändern zu lassen, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Nutzungsvertrag ist generell nicht möglich.
Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne den Nutzungsvertrag ändern zu lassen, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Nutzungsvertrag ist generell nicht möglich.
Wie gebe ich die Wohnung bei Auszug zurück?
Die Wohnung ist in einem geräumten und gereinigten Zustand an uns zurückzugeben. Fällige Schönheitsreparaturen sind von Ihnen auszuführen. Falls von Ihnen Einbauten, wie z.B. Holzdecken, Einbauschränke oder Bodenbelege, vorgenommen worden, sind diese durch Sie oder eine Fachfirma auf Ihre Kosten zu entfernen. Schäden in der Wohnung müssen sach- und fachgerecht behoben werden. Der Zustand der Wände wird bei einem Vorabnahme-Termin durch einen unserer Mitarbeiter in der Wohnung begutachtet.
Schäden, bauliche Veränderungen und Rauchmelder ><
Wen rufe ich bei Schäden und notwendigen Reparaturen an?
Während unserer Öffnungszeiten steht Ihnen unser Kundenservice oder Ihr Hausmeister gern zur Verfügung. Auch per Email können Sie uns Schäden melden. (service@baugenossenschaft.de)
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie in Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) unsere Notdienstnummer (0531 / 2413-200) anrufen.
Kein Strom, kein Gas, kein Wasser, keine Fernwärme, keine öffentliche Beleuchtung?
Melden Sie uns diese Störungen bitte unter: 0531 383-2444
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie in Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) unsere Notdienstnummer (0531 / 2413-200) anrufen.
Kein Strom, kein Gas, kein Wasser, keine Fernwärme, keine öffentliche Beleuchtung?
Melden Sie uns diese Störungen bitte unter: 0531 383-2444
Was muss ich tun, wenn ich in meiner Wohnung eine bauliche Veränderung wünsche
Möchten Sie z. B. Ihr Bad erneuern, eine Markise anbringen, ein Aquarium oder Wasserbett aufstellen oder ein kleines Gartenhäuschen im mietereigenen Garten aufstellen? Für all diese Dinge, die die Wohnung oder das Haus bzw. Grundstück in seiner Bausubstanz und Ansicht dauerhaft verändern oder beeinträchtigen könnten, benötigen Sie grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der Genossenschaft. Auch die Anbringung einer Parabolantenne oder Mini-Photovoltaik-Anlage zählt hierzu. Hierfür stellen Sie an uns einen formlosen schriftlichen Antrag.
Wie gehe ich vor, wenn der Rauchmelder einen Alarmton auslöst?
Erkennt der Rauchmelder Rauchpartikel, so gibt er einen lauten, pulsierenden Alarm von 85 Dezibel ab, bis der Sensor keine Rauchpartikel mehr erkennt.
Ist die Ursache für den Alarm nicht eindeutig geklärt, so ist davon auszugehen, dass der Alarm tatsächlich durch Brand- oder Rauchgase ausgelöst wurde und alle Personen das Haus bzw. die Wohnung unverzüglich verlassen sollten. Bitte informieren Sie die Feuerwehr über 112.
Online-Störungsmeldung: www.minol.de/minol-rauchmelder-service-stoerungsmeldung.html
Tipps + Anleitung
www.minol.de/minoprotect1-technik.html
www.minol.de/rauchmelder-tipps.html
Ist die Ursache für den Alarm nicht eindeutig geklärt, so ist davon auszugehen, dass der Alarm tatsächlich durch Brand- oder Rauchgase ausgelöst wurde und alle Personen das Haus bzw. die Wohnung unverzüglich verlassen sollten. Bitte informieren Sie die Feuerwehr über 112.
Störungsmeldungen:
Telefon: 0711 9491-1999Online-Störungsmeldung: www.minol.de/minol-rauchmelder-service-stoerungsmeldung.html
Tipps + Anleitung
www.minol.de/minoprotect1-technik.html
www.minol.de/rauchmelder-tipps.html
Kabelfernsehen ><
Ist Kabelfernsehen für mich kostenfrei?
Ja! Dass Telekommunikationsgesetz wurde, zum 01. Juli 2024 geändert, sodass die monatlichen Kabelgebühren nicht mehr umlagefähig sind. Aufgrund des neuen TV-Sammelvertrages zwischen der BBG und Vodafone muss kein Nutzungsberechtigter einen Einzelvertrag abschließen.
Die Fernsehgebühren sind zwar aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen, die Grundversorgung ist dennoch kostenfrei, da die Kosten durch die BBG übernommen werden.
Die Fernsehgebühren sind zwar aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen, die Grundversorgung ist dennoch kostenfrei, da die Kosten durch die BBG übernommen werden.
Welche Programme kann ich empfangen?
Eine aktuelle Programmübersicht, der für Sie frei empfangbaren Sender finden Sie hier als PDF.
Wen kann ich bei Störungen kontaktieren?
Sollten Sie Störungen beim Fernsehempfang feststellen, rufen Sie bitte den technischen Vodafone Service an.
Telefon: +49 (0) 800 526 66 25
Störungsassistent: Zur Vodafone Störungshilfe
Telefon: +49 (0) 800 526 66 25
Störungsassistent: Zur Vodafone Störungshilfe
Hausordnung und Hausreinigung ><
Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Treppenhausreinigung?
In der Regel haben über 80% unserer Nutzungsberechtigten die Hausreinigung über die Betriebskosten enthalten, so dass die Hausreinigung durch eine Firma erfolgt. Für alle anderen Fälle gilt:
- Die Nutzungsberechtigten haben wöchentlich wechselnd für die gründliche Reinigung der zum Stockwerk führenden Treppe, dem Podest, dem Geländer und der Handläufe zu sorgen. Die Nutzungsberechtigten der obersten Etage haben zusätzlich auch für die Reinigung der Treppe zum Dachboden und die Parterre wohnenden Nutzungsberechtigten auch für die Reinigung der Haustür zu sorgen.
- Quartalsweise sind die Keller- und Bodengänge sowie gemeinschaftliche Räume und Treppenhausfenster zu reinigen.
- Bei Abwesenheit (z.B. Reisen) hat die/der Nutzungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zur Reinigung von anderen Personen erfüllt wird
Gibt es die Möglichkeit das Treppenhaus durch eine Firma reinigen zu lassen?
Ja, die Treppenhausreinigung kann auch durch eine Reinigungsfirma durchgeführt werden. Der Preis hierfür beträgt zurzeit ca. 12,50 Euro monatlich und wird mit den Betriebskosten jährlich abgerechnet. Dieser Auftrag wird Bestandteil meines Dauernutzungsvertrages und ist somit nicht selbstständig zu kündigen.
Leistungsumfang der Gebäudereinigung
Allgemeine Zustandskontrolle / Reinigung | Intervall | |
---|---|---|
1. | Kehren der Bodenbeläge und Sockelleisten, Schmutzaufnahme inkl. Laubengänge (wenn vorhanden) | wöchentlich |
2. | Feuchtes wischen der Bodenbeläge inkl. Laubengänge (wenn vorhanden) mit Seifen- oder Alkoholreiniger oder desinfizierender Dispersion | wöchentlich |
3. | Schmutzfangmatten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) sauber halten | wöchentlich |
4. | Herausnehmen und Reinigen der Fußroste incl. Schmutzaufnahme | monatlich |
5. | Geländer, Handläufe, Fußleisten und Fliesenspiegel feucht abwischen | wöchentlich |
6. | Heizkörper, Fensterbretter, Brüstungen, Schalter und Briefkästen feucht abwischen | wöchentlich |
7. | Fahrstuhlkabinen (wenn vorhanden) und deren Türen innen und außen reinigen | wöchentlich |
8. | Eingangstüren beidseitig abwaschen und abledern, Griffspuren entfernen (Holztüren monatlich) | wöchentlich |
9. | Spinnweben im Zuge der Treppenhausreinigung beseitigen | wöchentlich |
10. | Kellergänge, Bodengänge und gemeinschaftliche Räume (Keller und Boden; soweit vorhanden und zugänglich) kehren | quartalsweise |
11. | Fegen und Reinigen der technischen Räume (Hausanschlussräume) | quartalsweise |
12. | Lichtblenden und Beleuchtungskörper von innen und außen reinigen | monatlich |
13. | Treppenhausfenster inkl. Rahmen durch Einwaschen und Abziehen beidseitig reinigen | quartalsweise |
14. | Reinigung der Eingangsvordächer (wenn vorhanden) | quartalsweise |
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar die Hausreinigung nicht ordnungsgemäß ausführt?
Sollte es in einem persönlichen Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich sein, die Angelegenheit untereinander zu klären, setzen Sie sich bitte zeitnah mit Ihren Hausmeister in Verbindung. Wenn ein Versäumnis vorliegt, wird er Ihren Nachbarn auffordern, die Reinigung nachzuholen. Falls zukünftig die Durchführung der Hausreinigung durch eine externe Firma erwünscht wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Team.
Wie gehe ich vor, wenn mein Nachbar wiederholt die Hausordnung nicht einhält?
Wenn Sie Probleme mit einem Nachbarn z. B. wegen Lärmbelästigungen haben, empfehlen wir auch hier im ersten Schritt ein klärendes Gespräch untereinander. Sollte dieses nicht fruchten, sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht, Datum, Uhrzeit, Dauer mitanzugeben. Das ist wichtig, um sinnvoll und rechtssicher zu einer Lösung zu gelangen. Gern vermitteln wir auch in einem gemeinsamen Gespräch mit allen beteiligten Nachbarn.
Die Hausordnung können Sie sich im Downloadcenter herunterladen.
Die Hausordnung können Sie sich im Downloadcenter herunterladen.
Gästewohnungen ><
Wie kann ich eine Gästewohnung bei der BBG buchen und welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich?
- Die Vermietung erfolgt über das Buchungsportal www.onepagebooking.com/braunschweiger-baugenossenschaft
- Unsere Gästewohnungen kann jeder mieten, der eine aktive Mitgliedschaft bei der BBG hat. Bei Buchung erfolgt eine Abfrage der Kontaktdaten des Mitglieds, zusätzlich zu der namentlichen Benennung der Gäste.
- Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie automatisch eine Buchungsbestätigung von uns.
- Unsere Gästewohnungen werden nicht an Institute oder Unternehmen zur Unterbringung von Mitarbeitern vermietet.
Für welchen Zeitraum kann ich eine Gästewohnung bei der BBG anmieten?
Die Vermietungsdauer beträgt mind. 2 Übernachtungen und max. 3 Wochen.
Was kostet die Anmietung einer Gästewohnung?
Die Tagesmiete liegt bei 40,00€ und zzgl. der Endreinigung von 35,00€
Welche Ausstattung bieten die Gästewohnungen?
Alle Wohnungen sind mit Backofen, Herd, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine und Geschirr sowie mit einem Fernseher und einer Musikanlage ausgestattet. Lediglich Bettbezüge, Laken und Handtücher sind mitzubringen. Platz finden in allen Wohnungen bis zu vier Personen. Einen Balkon bieten die Gästewohnung Wipperstr. 8, Kieler Str. 36 und Fallersleberstr 35.
Bitte beachten Sie, dass sich keine Spül- oder Waschmaschine in unseren Gästewohnungen befinden und kein WLAN vorhanden ist. Tiere sind in den Wohnungen nicht gestattet und auch gilt ein striktes Rauchverbot.
Bitte beachten Sie, dass sich keine Spül- oder Waschmaschine in unseren Gästewohnungen befinden und kein WLAN vorhanden ist. Tiere sind in den Wohnungen nicht gestattet und auch gilt ein striktes Rauchverbot.
Wann kann ich die Gästewohnung beziehen und wann muss ich sie wieder verlassen?
Die Schlüssel können am Anreisetag aus dem Schlüsselkasten vor unserer Geschäftsstelle (Celler Str. 66-69), linksseitig, zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Am Abreisetag geben Sie uns die Schlüssel bitte bis 12:00 Uhr wieder zurück. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von uns vor der Anreise.
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Am Abreisetag geben Sie uns die Schlüssel bitte bis 12:00 Uhr wieder zurück. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von uns vor der Anreise.
Kann ich die Buchung der Gästewohnung stornieren?
Bis zu 7 Tagen vor Anreise können Sie die Wohnung kostenfrei im Buchungsportal stornieren. Sie erhalten eine automatische Stornierungsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist ist der volle Preis zu zahlen.
Ich habe eine größere Feier. Kann ich für meine Gäste auch mehrere Wohnungen buchen?
Das ist möglich – über das Buchungsportal müssen Sie jedoch jede Wohnung einzeln buchen.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung und wann muss ich bezahlen?
Nach Ablauf der Stornierungsfrist erhalten Sie die Rechnung per E-Mail. Der Zahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang von Ihnen auf unser Konto zu überweisen. Eine Abbuchung von Ihrem Konto auf dem Weg des SEPA-Lastschriftverfahrens oder Kartenzahlung ist nicht möglich. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine kurze Zahlungsbestätigung.
Versehentlich ist ein Schaden in der Wohnung entstanden. Wie gehe ich weiter vor?
Bitte informieren Sie uns bei Rückgabe der Wohnung über den entstandenen Schaden. Machen Sie sich keine Sorgen – Schäden im Rahmen der normalen Nutzung gehen nicht zu Ihren Lasten. Ein zerbrochenes Glas kann jedem mal passieren und wird Ihnen selbstverständlich nicht berechnet.
Wen kontaktiere ich bei technischen Notfällen?
In Notfällen, z. B. bei Wasserschäden oder Rohrbruch, rufen Sie bitte immer unsere Notdiensthotline unter Tel. 0531 2413-200 an, die rund um die Uhr für Sie erreichbar ist.
Ich habe weitere Fragen, wer ist mein Ansprechpartner?
Unser Kundenservice ist zu den unseren telefonischen Sprechzeiten für alle Belange der Gästewohnungen erreichbar:
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Sollten Sie uns aufgrund von hohem Telefonaufkommen nicht gleich erreichen können, können Sie uns auch gern eine E-Mail an service@baugenossenschaft.de senden. Wir rufen Sie gern zurück.
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Sollten Sie uns aufgrund von hohem Telefonaufkommen nicht gleich erreichen können, können Sie uns auch gern eine E-Mail an service@baugenossenschaft.de senden. Wir rufen Sie gern zurück.
Sparen ><
Spareinlagen
Die Sparbücher haben Kündigungsfristen von 3 bis 48 Monaten. Sie können zu jeder Zeit sparen und solange Sie wollen. Voraussetzung ist eine Mindesteinlage von nur 10 Euro. Die Zinssätze sind variabel. Nach einer Kündigungssperrfrist von 3 Monaten können Sie Guthaben unter Beachtung der entsprechenden Kündigungsfrist verfügen. Beim Sparbuch mit 3-monatiger Kündigungsfrist können Sie bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens pro Kalendermonat abheben.
Festzinssparen
Ab einer Mindesteinlage von bereits 2.500 Euro bieten wir Ihnen eine lukrative Geldanlage mit einer festen Laufzeit von 6 bis 60 Monaten und einem festen Zinssatz. Ihre Sparguthaben können Sie nach Ablauf der Zinsfestschreibungsdauer unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist verfügen.
Wachstumssparen – mit steigenden Zinsen
Ab einer Mindesteinlage von bereits 2.500 Euro legen Sie Ihr Geld bis zu 5 Jahren an. Der feste Zinssatz steigt vom ersten bis zum fünften Jahr jährlich an. Wenn Sie Ihr Guthaben vorher benötigen, können Sie dieses unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist frühestens nach 12 Monaten im Gesamten verfügen.
Ratensparen – in kleinen Schritten zum Vermögen
Sie zahlen regelmäßig monatlich über 6 Jahre einen festen Betrag ab 30 Euro in den Ratensparvertrag ein. Alternativ dürfen Sie als Arbeitnehmer bis zu 480 Euro im Jahr vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro pro Monat, die Ihr Arbeitgeber im Idealfall komplett übernimmt. Der Zinssatz ist variabel. Nach Ablauf der Ratenzahlungsdauer steht Ihnen das angesammelte Guthaben zum 01.01. des folgenden Jahres zur Verfügung.
Gutschrift der Sparzinsen
Bei allen Sparprodukten erfolgt die Gutschrift der Sparzinsen grundsätzlich zum 31.12. eines Kalenderjahres.
Die Mitarbeiter unserer Spareinrichtung stehen Ihnen gern für ausführliche Informationen zur Verfügung.
Die Mitarbeiter unserer Spareinrichtung stehen Ihnen gern für ausführliche Informationen zur Verfügung.
Hausverkäufe ><
Informationen zu Hausverkäufen
Seit über 10 Jahren haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, Häuser im Siegfriedviertel, deren Nutzungsvertrag gekündigt wurde, zu preislich attraktiven Konditionen zu erwerben. Für jeden Geschmack und jede Haushaltsgröße gibt es interessante Angebote.
Alle Häuser liegen in einem gutbürgerlichen Wohnumfeld – in ruhiger Lage mit hervorragender Infrastruktur. Die Objekte sind unterkellert. Dazu gehört jeweils ein Gartengrundstück.
Alle Häuser liegen in einem gutbürgerlichen Wohnumfeld – in ruhiger Lage mit hervorragender Infrastruktur. Die Objekte sind unterkellert. Dazu gehört jeweils ein Gartengrundstück.
Was für Häuser werden verkauft?
Die BBG verkauft sanierungsbedürftige Doppelhaushälften und Reihenhäuser im Siegfriedviertel. Diese haben eine Größe von 50 bis 170 m² Wohnfläche.
Welche Rahmenbedingungen gibt es?
Die Doppelhaushälften und Reihenhäuser im Siegfriedviertel werden an Mitglieder der BBG verkauft.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Nachfrage nach den Häusern sehr hoch ist und die Vergabe idR. nach Mitgliedsnummer erfolgt. Der Preis der Häuser hängt von der Größe und dem baulichen Zustand ab. Die Kosten für Notar, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer und eventuell noch anfallende Anliegerkosten trägt der Käufer.
Mit dem Kauf des Objektes sind folgende Bindungen verbunden:
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Nachfrage nach den Häusern sehr hoch ist und die Vergabe idR. nach Mitgliedsnummer erfolgt. Der Preis der Häuser hängt von der Größe und dem baulichen Zustand ab. Die Kosten für Notar, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer und eventuell noch anfallende Anliegerkosten trägt der Käufer.
Mit dem Kauf des Objektes sind folgende Bindungen verbunden:
- Das Objekt muss von dem Käufer/den Käufern persönlich bezogen werden.
- Der/Die Käufer verpflichten sich, die Mitgliedschaft bei der Braunschweiger Baugenossenschaft eG für eine Dauer von mindestens 10 Jahren zu halten
Wie erfahre ich von aktuellen Angeboten?
Da die Häuser zum Teil noch bewohnt sind, wird ein Haus erst zum Kauf angeboten, wenn deren Nutzungsvertrag gekündigt wurde. Daher ist hier Geduld gefragt.
Wenn Sie bereits Mitglied der BBG sind, nehmen wir Sie gerne auf unsere Interessentenliste auf, so dass Sie entsprechende Kaufangebote erhalten. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Mitgliedsnummer, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse sowie eine aktuelle Telefonnummer per E-Mail: welcome@baugenossenschaft.de mit.
Wenn Sie bereits Mitglied der BBG sind, nehmen wir Sie gerne auf unsere Interessentenliste auf, so dass Sie entsprechende Kaufangebote erhalten. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Mitgliedsnummer, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse sowie eine aktuelle Telefonnummer per E-Mail: welcome@baugenossenschaft.de mit.