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Aktuelles von der BBG
Damit Wohnen erschwinglich bleibt
Öffentliche Förderung ist wieder attraktiv geworden – Im Gespräch mit Prokurist Dirk Sievers, Prokurist und Geschäftsbereichsleiter Bestandsmanagement

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Öffentlich geförderte Wohnungen waren früher oft stigmatisiert. Da hieß es: Oh Gott, wer zieht da hin? Aber es hat sich viel getan. Die Voraussetzung, um einen B-Schein zu erhalten, ist, dass das Haushaltsnettoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dies müssen alle Haushaltsangehörigen nachweisen. Der Wohnberechtigungsschein legt dann fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. Bei einer Person sind es bis zu 50 Quadratmeter. Zwei Personen können eine Wohnung mit bis zu 60 Quadratmetern beziehen. Drei Personen haben Anspruch auf bis zu 75 Quadratmeter Wohnfläche. Einige geförderte Wohnungen sind bestimmten Personenkreisen vorbehalten, etwa Schwerbehinderten oder kinderreichen Familien.


Wurden die Einkommensgrenzen in den letzten Jahren erhöht?
Ja. Bezugsberechtigt sind heute zum Beispiel auch viele Berufstätige mit geringen oder mittleren Einkommen. Das können Angestellte in Friseursalons sein, jemand, der an der Kasse im Supermarkt sitzt oder ein Stadthauptsekretär mit einem durchschnittlichen Jahresbrutto von 36.150 Euro. Die Stadt Braunschweig hat auf einer Webseite Berechnungsbeispiele bereitgestellt. Da sind auch Beamte im mittleren Dienst vertreten – im genannten Beispiel als Alleinverdiener, verheiratet, mit einem Kind. Und warum sollen nicht auch Senioren mit kleinem Geldbeutel in eine barriererefreie Wohnung in einem Neubau ziehen können? Auch das ist möglich. Aktuell hat die BBG 462 Wohnungen mit Mietpreisbindung im Bestand. Nun im Nördlichen Ringgebiet rund 90 weitere zu bauen, ist der richtige Weg. Darüber sind wir uns einig. Dafür sind wir eine Genossenschaft. Die künftige Miete beträgt bei geringen Einkommen 6,10 Euro und bei mittleren Einkommen 7,50 Euro.

Welche Fördermittel stehen für den Bau zur Verfügung?
Für den zweiten Bauabschnitt im Caspari-Viertel ist auch ein städtischer Zuschuss in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist die Inanspruchnahme von Wohnungsbaufördermitteln. Diese Mittel haben wir beim Land Niedersachsen, bei der N-Bank, beantragt.
Braunschweigs Einwohnerzahl ist in den vergangenen zehn Jahren um rund 4.150 gestiegen – auf 251.551 Einwohner Ende 2019. Entsprechend hat sich auch der Bedarf an günstigen Wohnungen erhöht. Zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen fallen in den nächsten Jahren aus der Belegungs- und Mietpreisbindung, weil die Förderung ausläuft. Neue preiswerte Wohnungen wurden eine Zeitlang kaum geschaffen. Gebaut wurden vor allem hochpreisige Eigentumswohnungen. Die Stadt steuert dieser Entwicklung entgegen. Sie verpflichtet Bauherren dazu, beim Bau von Mehrfamilienhäusern in bestimmten Baugebieten, bis zu 20 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten. Im Neubaugebiet Caspari-Viertel wollen wir im zweiten Bauabschnitt sogar 80 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum anbieten. Die neuen Wohnungen werden voraussichtlich Ende 2023 bezugsfertig sein.

› WO STELLE ICH EINEN ANTRAG?
Bei der Stadt Braunschweig, Abteilung Wohnen und Senioren, in der Naumburgstraße 25. Der Antrag ist auch online bereitgestellt: unter www.braunschweig. de. Bitte geben Sie ins Suchfeld Wohnberechtigungsschein ein. Abrufbar sind auch eine Tabelle über die Einkommensgrenzen sowie Berechnungsbeispiele.