
Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft
Mitglied werden Das sollten Sie wissen
Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Aufnahme, Rechte und Pflichten, Kosten und Kündigung.
Mitglied bei der BBG
Wer kann Mitglied werden?
Eine Mitgliedschaft ist auf kein Alter begrenzt. Für die Eröffnung einer Mitgliedschaft für Minderjährige ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Namensänderung/Adresse/Bankverbindung
Für die Änderung Ihres Namens reichen Sie uns bitte eine Kopie Ihres geänderten Personalausweises oder Ihrer Eheurkunde ein. Adressänderungen und Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit.
Mitgliedschaft für Ehepartner?
Eine Mitgliedschaft ist personenbezogen und kann nicht für Ehepartner gemeinsam eröffnet werden.
Kann ich mehrere Geschäftsanteile zeichnen?
Satzungsgemäß können Sie bis zu 30 Geschäftsanteilen zeichnen. Aufgrund eines derzeit gültigen Vorstandsbeschlusses ist dies jedoch auf maximal zwei Geschäftsanteile begrenzt.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis spätestens zum 30.09. eines Jahres schriftlich gekündigt werden Das Mitglied scheidet nach Ablauf des zweiten, auf die Kündigung folgenden Jahres aus der Genossenschaft aus. Über das Guthaben kann verfügt werden, sobald die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr beschlossen hat.
Es ist auch eine Teilkündigung von einzelnen Geschäftsanteilen möglich. Auch diese ist bis zum 30.09. eines Geschäftsjahres schriftlich zu erteilen.
Gibt es eine Verzinsung auf die Geschäftsanteile?
Für die Geschäftsanteile wird eine Dividende ausgeschüttet und an die Mitglieder überwiese. Für die Dividendenberechtigung ist das Geschäftsguthaben am 01.01. eines jeweiligen Geschäftsjahres maßgeblich. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen.
Freistellung
Für Ihre Dividende können Sie uns einen Freistellungsauftrag einreichen. Ohne diesen würden Steuern von der Dividende direkt abgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen den Freistellungsauftrag bis spätestens Mai eines Jahres einzureichen, damit wir diesen noch rechtzeitig berücksichtigen können.
Kann ich eine Vollmacht erteilen?
Für Ihre Mitgliedschaft können sie einen Vertrag zu Gunsten Dritter für den Todesfall einrichten. Für die Einrichtung einer Vollmacht ist ein gemeinsamer Termin in unserer Verwaltung mit dem Bevollmächtigten notwendig.
Ist eine Übertragung der Mitgliedschaft möglich?
Sie können Ihre Geschäftsanteile auf eine andere Person übertragen. Bei mehreren Geschäftsanteilen ist auch eine Teilübertragung möglich. Wichtig zu wissen: Es wird nicht die Mitgliedsnummer übertragen, sondern Ihr Geschäftsguthaben auf eine neue Mitgliedsnummer umgebucht.
Todesfall eines Mitgliedes
Satzungsgemäß wird die Mitgliedschaft im Todesfall zum Ende des Sterbejahres beendet. Über das Guthaben können die Angehörigen nach Vorlage eines gültigen Erbnachweises verfügen. Das Guthaben wird nach Beschluss der Vertreterversammlung im folgenden Jahr fällig.
Auszahlung von Guthaben
Das Geschäftsguthaben kann erst nach erfolgter Kündigung und Beschluss der Vertreterversammlung ausgezahlt werden. Für die Auszahlung wird das Anteilbuch, wenn vorhanden, ein gültiger Personalausweis und ein schriftlicher Auszahlungsauftrag benötigt.
Schnell und einfach herunterladen Wichtige Dokumente für Ihre Mitgliedschaft

BBG Satzung

BBG Beitrittsinformationen

BBG Beitrittserklärung

BBG Beitrittserklärung mit weiteren Geschäftsanteilen

BBG Vereinbarung Übereinkunft

BBG Zustimmungserklärung ges. Vertreter MG

Hinweise zum Verfahren für den Kirchensteuerabzug

Konto- / Adressänderung

Kündigung einzelner Geschäftsanteile

Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungsrücknahme eines Mitglieds
