
Alles Wichtige zur Spareinrichtung
Sparen mit uns Das sollten Sie wissen
Unsere Spareinrichtung bietet Mitgliedern und deren Angehörigen die Möglichkeit, ihr Geld sicher und zu fairen Konditionen anzulegen. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Einlagen, Zinssätze, Sicherheit und Verfügbarkeit.
Transparenz und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle – damit Ihr Erspartes gut aufgehoben ist.
Sparen mit der BBG
Erklärung unserer Sparprodukte
Spareinlagen
Die Sparbücher haben Kündigungsfristen von 3 bis 48 Monaten. Sie können zu jeder Zeit sparen und solange Sie wollen. Voraussetzung ist eine Mindesteinlage von nur 10 Euro. Die Zinssätze sind variabel. Nach einer Kündigungssperrfrist von 3 Monaten können Sie Guthaben unter Beachtung der entsprechenden Kündigungsfrist verfügen. Beim Sparbuch mit 3-monatiger Kündigungsfrist können Sie bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens pro Kalendermonat abheben.
Festzinssparen
Ab einer Mindesteinlage von bereits 2.500 Euro bieten wir Ihnen eine lukrative Geldanlage mit einer festen Laufzeit von 6 bis 60 Monaten und einem festen Zinssatz. Ihre Sparguthaben können Sie nach Ablauf der Zinsfestschreibungsdauer unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist verfügen.
Wachstumssparen – mit steigenden Zinsen
Ab einer Mindesteinlage von bereits 2.500 Euro legen Sie Ihr Geld bis zu 5 Jahren an. Der feste Zinssatz steigt vom ersten bis zum fünften Jahr jährlich an. Wenn Sie Ihr Guthaben vorher benötigen, können Sie dieses unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist frühestens nach 12 Monaten im Gesamten verfügen.
Raten/ VL-Sparen – in kleinen Schritten zum Vermögen
Sie zahlen regelmäßig monatlich über 6 Jahre einen festen Betrag ab 30 Euro in den Ratensparvertrag ein. Alternativ dürfen Sie als Arbeitnehmer bis zu 480 Euro im Jahr vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro pro Monat, die Ihr Arbeitgeber im Idealfall komplett übernimmt. Der Zinssatz ist variabel. Nach Ablauf der Ratenzahlungsdauer steht Ihnen das angesammelte Guthaben zum 01.01. des folgenden Jahres zur Verfügung.
Gutschrift der Sparzinsen
Bei allen Sparprodukten erfolgt die Gutschrift der Sparzinsen grundsätzlich zum 31.12. eines Kalenderjahres.
Kündigung
Eine Kündigung Ihrer Spareinlage muss schriftlich erfolgen. Sie behält für vier Wochen Ihre Gültigkeit. Das gekündigte Sparguthaben steht Ihnen in diesem Zeitraum vorschusszinsfrei zur Verfügung. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der von Ihnen abgeschlossenen Spareinlage. Festzinsverträge und Wachstumssparverträge sind spätestens drei Monate vor Fälligkeit zu kündigen.
Vollmachten
Für Ihre Sparkonten können Sie eine Vollmacht zu Lebzeiten und einen Vertrag zu Gunsten Dritter für den Todesfall einrichten. Die Vollmachten sind jeweils Kontenbezogen, gelten somit nicht automatisch für alle Sparverträge. Für die Einrichtung einer Vollmacht ist ein gemeinsamer Termin in unserer Verwaltung mit dem Bevollmächtigten notwendig.
Freistellungsauftrag
Für Ihre Kapitalerträge (Dividenden + Zinsen) kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Vordruck. Der Freistellungsauftrag kann nur bei rechtzeitiger Einreichung, somit vor erfolgter Zinsgutschrift, berücksichtigt werden.
Wer darf Sparen
Voraussetzung für die Annahme von Spareinlagen ist die Mitgliedschaft des/der Anlegers/in oder eines/r Verwandten in der BBG. Die Sparkonten können für Einzelpersonen oder auch für Ehegatten eröffnet werden.
Ein-/ und Auszahlungen
Ein-/ und Auszahlungen sind in Bar und per Überweisung möglich. Überweisungen sind nur an den Kontoinhaber möglich. Wir benötigen einen schriftlichen Auftrag, mit persönlicher Unterschrift und es muss ein gültiger Personalausweis vorliegen oder eingereicht werden.
Barzahlungen können nach vorheriger Terminvereinbarung in unserer Verwaltung getätigt werden. Bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro müssen wir Sie bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes (z.B. Auszahlungsquittung einer anderen Bank, Kontoauszug, o.ä.) vorzulegen. Barabhebungen ab 5.000,00 Euro sind mindestens eine Woche vorher anzumelden.
Kontoeröffnung
Für die Eröffnung eines neuen Sparkontos ist ein persönlicher Termin in unserer Verwaltung erforderlich. Für die Eröffnung ist die Vorlage einer gültigen Legitimation und der persönlichen Steuer-ID erforderlich.
Kontoauflösung
Sparkonten können unter Berücksichtigung der erforderlichen Kündigungsfrist vorschusszinsfrei aufgelöst werden. Bei der vorzeitigen Auflösung, ohne erfolgte Kündigung fallen Vorschusszinsen an. Für die Auflösung ist das Sparbuch, eine schriftliche Weisung und eine gültige Legitimation vorzulegen.
Kontoübersicht
Alle Kontenbewegungen sind Ihrem Sparbuch zu entnehmen. Dieses wird Ihnen nach erfolgreichem Kontenabschluss ausgehändigt und sollte jährlich für die notwendigen Nachträge vorgelegt werden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Sparabteilung.
Sparkonto für Minderjährige
Es können Sparkonten für Minderjährige eröffnet werden. Der Sparvertrag ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
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Aktuelle Konditionen (Stand 15.02.2025)

Fragen zu unseren BBG Sparprodukten

BBG Sparordnung (Stand 01.06.2023)

BBG Freistellungsauftrag für Ihre Spareinlagen

Hinweise zum Verfahren für den Kirchensteuerabzug
