Ein Laptop auf einem Schreibtisch zeigt eine Website an; daneben stehen Kaffeetassen, Papiere, eine Pflanze und ein heller Bürohintergrund.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.baugenossenschaft.de/

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Geringer Farbkontrast bei Bildüberschriften im Header und in einzelnen Sections
Beispielsweise betrifft dies Überschriften wie „Gesellschaft macht schön!“, die gestalterisch als Textelemente über Bildern liegen. Diese Gestaltung führt zu einem unzureichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Eine Anpassung des Kontrasts kann über die individuellen Einstellungen im Browser oder über die vorhandene Toolbar im rechten Seitenbereich vorgenommen werden.

Geringer Farbkontrast bei Datumsangaben im Veranstaltungsbereich
Die Datumsangaben bei Veranstaltungen sind visuell nur schwach vom Hintergrund abgehoben. Auch hier kann der Kontrast über die Browserfunktionen oder die Barrierefreiheits-Toolbar auf der rechten Seite angepasst werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Braunschweiger Baugenossenschaft eingetragene Genossenschaft
Celler Straße 66-69
38114 Braunschweig
E-Mail: service@baugenossenschaft.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Stand: 25.06.2025