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Nahaufnahme einer Person mit schwarzen Haaren, die ein Smartphone an ihr Ohr hält und telefoniert.

Vorsorge schafft Sicherheit

Gut geregelt – in jedem Alter Was Mitglieder und Angehörige wissen sollten – verständlich erklärt.

Es gibt Zeiten im Leben, in denen vieles gut zusammenpasst. Die Wohnung ist vertraut, der Alltag eingespielt, die Tage fühlen sich verlässlich an. Genau diese ruhigen Phasen eignen sich gut, um an morgen zu denken.

Vorsorge wird oft mit dem Älterwerden verbunden oder mit Situationen, die man lieber ausblendet. Dabei geht es im Kern um etwas sehr Positives: vorbereitet zu sein. Für sich selbst – und für die Menschen, die einem nahestehen. Denn ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder eine unerwartete Veränderung können jeden treffen, unabhängig vom Alter.

Wer vorsorgt, schafft Klarheit. Und diese Klarheit gibt Sicherheit – gerade dann, wenn sie gebraucht wird.

Notfallkontakte – eine kleine Angabe mit großer Wirkung

Ein Notfallkontakt ist eine Person Ihres Vertrauens, die informiert wird, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Das kann ein Unfall sein, ein kurzfristiger Krankenhausaufenthalt oder eine Situation, in der Sie vorübergehend nicht erreichbar sind. Informationen kommen so schnell bei der richtigen Person an.

Auch wir als BBG möchten unsere Mitglieder in solchen Situationen gut begleiten. Deshalb bieten wir die Möglichkeit, freiwillig einen Notfallkontakt bei uns zu hinterlegen. Im Ernstfall wissen wir dann, wen wir benachrichtigen können. Das hilft uns, schnell und umsichtig zu handeln – und gibt vielen Mitgliedern ein gutes Gefühl.

Wichtig ist dabei:
Ein Notfallkontakt darf keine Entscheidungen treffen und erhält keine Auskünfte zu Verträgen oder persönlichen Daten. Für solche Fälle sind separate Vollmachten notwendig. Als erste Anlaufstelle ist ein hinterlegter Kontakt jedoch sehr wertvoll.

Zusätzlich können Notfallkontakte auch persönlich hinterlegt werden – zum Beispiel im Smartphone oder in einem Notfallausweis.

Notfallkontakt bei der BBG hinterlegen

Ein hinterlegter Notfallkontakt hilft uns, im Ernstfall schnell und richtig zu reagieren.

· Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens
· Die Angabe ist freiwillig
· Der Kontakt wird ausschließlich im Notfall genutzt
· Es werden keine persönlichen Auskünfte weitergegeben

So unterstützen Sie uns dabei, für Sie da zu sein, wenn es darauf ankommt.

Zwei Frauen sitzen an einem modernen Schreibtisch in einem Büro, eine lächelt und hält einen Bleistift in der Hand, während die andere Papierkram bespricht.

Vorsorgevollmacht – Entscheidungen ermöglichen

Die Vorsorgevollmacht geht einen Schritt weiter. Sie berechtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist – etwa durch Krankheit, einen Unfall oder nachlassende Entscheidungsfähigkeit.

Viele empfinden es als entlastend, diese Verantwortung bewusst zu regeln. Besonders sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zu erteilen. So können wichtige Angelegenheiten ohne Verzögerung geklärt werden, was Angehörige in einer ohnehin belastenden Zeit spürbar unterstützt.

Eine gute Orientierung bietet die Verbraucherzentrale. Dort kann kostenlos eine individuelle Vorsorgevollmacht erstellt werden – mit verständlichen Erklärungen und Schritt-für-Schritt-Hilfen.

Auskunftsvollmacht – wer darf informiert werden?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Angehörige automatisch Auskunft erhalten. Tatsächlich ist der Datenschutz sehr streng: Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Vermieter, Banken, Versicherungen oder auch Ärzte häufig keine Informationen weitergeben.

Eine Auskunftsvollmacht schafft hier Klarheit. Sie erlaubt einer Vertrauensperson, bestimmte Informationen einzuholen – etwa zu Mietverhältnissen, Verträgen oder finanziellen Angelegenheiten. Gerade in Ausnahmesituationen ist das eine große Erleichterung für Angehörige, die unterstützen möchten.

Die Vollmacht kann schriftlich und formlos erteilt werden. Wichtig sind Namen, Anschriften, eine klare Beschreibung der erlaubten Auskünfte sowie Datum und Unterschrift. Sie kann jederzeit widerrufen werden.