Wohnungsvergabe und Mitgliedschaft

Wohnungsvergabe Priorität für Mitglieder

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt gemäß der Vergabegrundsätze der Braunschweiger Baugenossenschaft eG nach Höhe der Mitgliedsnummer, welche Sie mit dem Beitritt zur Genossenschaft erhalten. Zur Wohnungssuche können Sie sich auch ohne Mitgliedschaft anmelden. In der Vergabe haben allerdings zunächst alle interessierten Mitglieder Vorrang.

Ihre Wohnung bei der BBG Voraussetzungen und Vergaberichtlinien

Voraussetzung zum Anmieten einer Wohnung der Genossenschaft werden zwei Geschäftsanteile sein. Diese sind spätestens zum Vertragsabschluss zu zeichnen. Es ist somit auch möglich, zunächst einen Geschäftsanteil zu zeichnen und spätestens zum Vertragsabschluss muss der zweite Geschäftsanteil folgen. Eine zusätzliche Kaution ist nicht zu leisten.

Es ist nicht möglich für einen Angehörigen ohne Mitgliedschaft eine Wohnung anzumieten. Der jeweilige Wohnungssuchende und spätere Vertragspartner muss auch selbst Mitglied der Genossenschaft sein.

Ihr Vorteil beim Wohnen als Mitglied einer Genossenschaft: Dauernutzungsrecht keine Eigenbedarfskündigung