
Information rund ums Wohnen
Wohnen mit uns Das sollten Sie wissen
Ein Zuhause in unserer Genossenschaft bedeutet mehr als nur vier Wände. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Wohnen bei uns – von den Hausordnungen über die Instandhaltung bis hin zum Thema Gästewohnungen.
Vermietung
Wer ist mein Ansprechpartner?
Unser Team vom Kundenservice ist erster Ansprechpartner für alle Mitglieder und Wohnungsinteressenten. Unsere ausgebildeten Immobilienkaufleute nehmen alle Anliegen entgegen, beantworten und bearbeiten sie umgehend oder leiten sie weiter.
Bitte wählen Sie bei allen Anrufen die zentrale Rufnummer 0531 / 2413-0 oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse service@baugenossenschaft.de
Wie bekomme ich eine Wohnung?
Nachdem Sie Ihre Wohnungsanfrage über unseren Interessentenbogen ausgefüllt haben, wird unser Kundenservice Ihre Wohnungsanfrage bearbeiten und sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung zu.
Für ein Wohnungsgesuch ist eine Mitgliedschaft in der Braunschweiger Baugenossenschaft eG nicht notwendig. Wir bieten unsere Wohnungen allerdings im ersten Schritt immer unseren wohnungssuchenden Mitgliedern an, da diese in der Vergabe Vorrang nach § 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder unserer Satzung haben.
Sie erhalten Wohnungsangebote entsprechend Ihren Wohnungswünschen mit einem Besichtigungstermin – entweder mit einem Mitarbeiter aus dem BBG-Team oder mit dem derzeitigen Bewohner.
Nach der Besichtigung teilen Sie uns bitte mit, ob Sie für die Wohnung zu- oder absagen möchten. Hierzu nutzen Sie bitte den angegebenen Link im Wohnungsangebot.
Wir kontaktieren Sie bei Ihrer Zusage in jedem Fall, ob wir Sie bei der Vergabe berücksichtigen können und sprechen alles weitere mit Ihnen direkt ab.
Gibt es Angebote für barrierearmes Wohnen?
Im Zuge von Wohnungswechseln werden möglichst alle Wohnungen im Bestand schwellenfrei und barrierearm gestaltet. Außerdem werden alle Bäder bei Wohnungsmodernisierungen im Erdgeschoss mit bodengleichen bzw. sehr flachen Duschen ausgestattet. Vor verschiedenen Hauseingängen wurden zudem Rampen errichtet. Wohnraumanpassungen im bewohnten Zustand können auf Wunsch in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen durchgeführt werden.
In Eingängen mit ebenerdigem Zugang zum Fahrstuhl ist barrierearmes Wohnen möglich. Bitte fragen Sie uns nach aktuellen Angeboten.
Kann ich mir einen Nachmieter suchen?
Die BBG bietet die frei werdenden Wohnungen zunächst ihren Mitgliedern an, da diese bei der Vergabe Vorrang nach § 14 „Wohnliche Versorgung der Mitglieder“ unserer Satzung haben. Die Vergabe erfolgt nach der Dauer der Mitgliedschaft.
Sollte sich kein Mitglied für die Wohnung interessieren, bieten wir sie auf dem freien Wohnungsmarkt an. Dann ist es möglich, dass auch der derzeitige Bewohner uns einen potenziellen Nachmieter vorschlägt.
Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten (zum Beispiel Hamster, Mäuse, Wellensittiche) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Für alle anderen Tiere ist eine Zustimmung erforderlich.
Nutzungsgebühr / Betriebskosten
Zu wann ist die Nutzungsgebühr zu zahlen?
Spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.
Wie ist die Nutzungsgebühr zu zahlen?
Die Mietzahlung ist per SEPA-Lastschrift, per Dauerauftrag oder in Ausnahmen per Barzahlung möglich.
Darf ich meine Nutzungsgebühr auch in der Mitte eines Monats zahlen?
Die Zahlung Ihrer Nutzungsgebühr ist vertragsgemäß spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu leisten. Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell zu diesem Termin. Sollten Sie einmal Probleme mit der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsgebühr oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen Mitarbeiterinnen für das Nutzungsgebühren- und Forderungsmanagement. Gemeinsam bemühen wir uns um eine Lösung.
Wie setzt sich meine Nutzungsgebühr zusammen?
Der Mietpreis setzt sich aus der Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Stromkosten und die in der Wohnung anfallenden Gaskosten werden separat an den zuständigen Energieversorger entrichtet. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für Wasser, Entwässerung, Gas und Niederschlagswasser separat zu bezahlen – je nach Wohnungstyp.
Für meine untervermietete Wohnung benötige ich eine Zwischenabrechnung der Nebenkosten?
Unsererseits kann keine Zwischenabrechnung für untervermietete Wohnzeiträume erstellt werden. Die mietvertragsrechtlich zu erstellende Nebenkostenabrechnung hat zwischen Vermieter und Hauptmieter zu erfolgen.
Eventuelle vorzunehmende Zwischenabrechnungen sind Vertragsbestandteil der Untermietvereinbarung zwischen Haupt- und Untermieter und müssen daher selbstständig durch den Hauptmieter der Wohnung vorgenommen werden.
Warum bekomme ich -wenn ich meine Wohnung gekündigt habe- meine Betriebskostenabrechnung erst im Folgejahr und nicht gleich kurz nach meinem Auszug?
Die Abrechnung der Betriebskosten kann erst dann erfolgen, wenn das gesamte Abrechnungsjahr abgeschlossen ist und von den Versorgern und Dienstleistern sämtliche abrechnungsrelevanten Rechnungen und Belege vorliegen. Erst dann stehen die im Abrechnungszeitraum angefallenen Gesamtkosten fest und können gemäß den gesetzlichen Anforderungen verteilt werden.
Warum wird auf meiner Verbrauchsabrechnung zweimal Kaltwasser abgerechnet?
Die Kaltwasserkosten werden nicht zweimal abgerechnet. Die Wasserkosten setzen sich zusammen aus den Warm- und den Kaltwasserkosten. Daher wird für die Kaltwasserkosten der gesamte Wasserverbrauch (der Kalt- und Warmwasserzähler) in Ansatz gebracht. Der gemessene Verbrauch des Warmwasserzählers wird dann für die Kostenberechnung der reinen Wassererwärmung verwendet.
Was bedeutet der zusätzliche Ausweis der Lohnkosten in meiner Abrechnung? Muss ich das auch noch bezahlen?
Nein! Der Vermieter ist zum Ausweis der Lohnkosten gesetzlich verpflichtet. Der Mieter kann nach dem Einkommensteuergesetz die von ihm über die Nebenkostenabrechnung bezahlten Lohnkosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben: 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispiel: Würde der Lohnkostenanteil der Nebenkostenabrechnung für Gartenpflege, Hausreinigung, Hauswarttätigkeiten, Schornsteinfeger und Aufzugswartung 400 Euro jährlich betragen, könnte der Mieter 80 Euro von seiner Steuerschuld abziehen. Aber: Die Steuervergünstigung bekommt nur, wer auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt.
Warum habe ich eine so hohe Nachzahlung, obwohl ich nur ein paar Monate in der Wohnung gewohnt habe?
Die Betriebskostenvorauszahlung wird monatlich in gleichbleibender Höhe gezahlt. Die tatsächlich entstehenden Betriebskosten sind in den einzelnen Monaten jedoch unterschiedlich hoch. So entstehen z. B. in den sog. kalten Monaten durch das Beheizen der Wohnung höhere Kosten als letztendlich durch die Vorauszahlung gedeckt ist. In den warmen Monaten -ohne Heizungsverbrauch- fallen ggf. geringere Kosten an. In diesem Zeitraum werden Betriebskostenvorauszahlungen angespart, von denen dann in den Heizmonaten gezehrt wird.
Warum steht in meiner Müllabrechnung eine Mindestmenge für den Restmüll von 520 Litern obwohl ich gar nicht soviel eingeworfen habe?
Hierbei handelt es sich um die, laut Abfallsatzung der Stadt Braunschweig, anzusetzende Mindestmenge an Restmüll, die abgerechnet und an die Stadt gezahlt werden muss. D. h. es wird das tatsächlich erfasste Müllvolumen, mindestens aber die 520 Liter über die Abrechnung erfasst.
Kündigung und Rückgabe
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Eine Kündigung muss immer schriftlich bis zum 03. Werktag eines Kalendermonats bei uns eingegangen sein. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Vertragspartnern eigenhändig unterschrieben sein und sollte die Vertragsnummer enthalten. Für die Wirksamkeit darf das Kündigungsschreiben nicht elektronisch übermittelt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Sollte es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.
Zieht das Mitglied in ein Pflegeheim, verzichten wir auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten und verkürzen sie auf 2 Monate. Zieht das Mitglied in ein BBG- Seniorenheim beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Ist bei Kündigung meiner Wohnung (Nutzungsvertrag) automatisch auch meine Mitgliedschaft gekündigt?
Nein! Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf gemäß unserer Satzung einer separaten schriftlichen Kündigung.
Was müssen wir bei einer Trennung beachten?
Wenn Sie beide langjährige Vertragspartner bei der Braunschweiger Baugenossenschaft eG sind, also beide den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, müssen Sie gemeinsam einen Antrag auf Änderung des Nutzungsvertrages schriftlich stellen. Der in der Wohnung Verbleibende muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten, die die Wohnung betreffen, allein zu tragen. In Einzelfällen wird die Entlassung auch abgelehnt, wenn z. B. die Zahlung der Nutzungsgebühr oder Genossenschaftsanteile durch den verbleibenden Vertragspartner nicht mehr gewährleistet wäre. Hier versuchen wir, für Sie eine andere Lösung zu finden.
Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne den Nutzungsvertrag ändern zu lassen, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Nutzungsvertrag ist generell nicht möglich.
Wie gebe ich die Wohnung bei Auszug zurück?
Die Wohnung ist in einem geräumten und gereinigten Zustand an uns zurückzugeben. Fällige Schönheitsreparaturen sind von Ihnen auszuführen. Falls von Ihnen Einbauten, wie z.B. Holzdecken, Einbauschränke oder Bodenbeläge, vorgenommen worden, sind diese durch Sie oder eine Fachfirma auf Ihre Kosten zu entfernen. Schäden in der Wohnung müssen sach- und fachgerecht behoben werden. Der Zustand der Wohnung wird bei einem gemeinsam vereinbarten Vorabnahme-Termin begutachtet, damit keine Missverständnisse bei der Rückgabe entstehen.
Schäden, bauliche Veränderungen und Rauchmelder
Wen rufe ich bei Schäden und notwendigen Reparaturen an?
Während unserer Öffnungszeiten steht Ihnen unser Kundenservice oder Ihr Hausmeister gern zur Verfügung. Auch auf unserer Homepage oder per E-Mail service@baugenossenschaft.de können Sie uns Schäden melden.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten rufen Sie bitte nur in Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) unsere Notdienstnummer 0531 / 2413-200 an.
Kein Strom, kein Gas, kein Wasser, keine Fernwärme, keine öffentliche Beleuchtung?
Melden Sie uns diese Störungen bitte unter: 0531 383-2444
Was muss ich tun, wenn ich in meiner Wohnung eine bauliche Veränderung wünsche?
Möchten Sie z. B. Ihr Bad erneuern, eine Markise anbringen, ein Aquarium oder Wasserbett aufstellen oder ein kleines Gartenhäuschen im mietereigenen Garten aufstellen? Für all diese Dinge, die die Wohnung oder das Haus bzw. Grundstück in seiner Bausubstanz und Ansicht dauerhaft verändern oder beeinträchtigen könnten, benötigen Sie grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der Genossenschaft. Auch die Anbringung einer Parabolantenne oder Mini-Photovoltaik-Anlage zählt hierzu. Hierfür stellen Sie an uns einen formlosen schriftlichen Antrag.
Wie gehe ich vor, wenn der Rauchmelder einen Alarmton auslöst?
Erkennt der Rauchmelder Rauchpartikel, so gibt er einen lauten, pulsierenden Alarm von 85 Dezibel ab, bis der Sensor keine Rauchpartikel mehr erkennt.
Ist die Ursache für den Alarm nicht eindeutig geklärt, so ist davon auszugehen, dass der Alarm tatsächlich durch Brand- oder Rauchgase ausgelöst wurde und alle Personen das Haus bzw. die Wohnung unverzüglich verlassen sollten. Bitte informieren Sie die Feuerwehr über 112.
Stöungsmeldung
Telefon: 0711 9491-1999
Tipps + Anleitung
Kabelfernsehen
Ist Kabelfernsehen für mich kostenfrei?
Ja! Dass Telekommunikationsgesetz wurde, zum 01. Juli 2024 geändert, sodass die monatlichen Kabelgebühren nicht mehr umlagefähig sind. Aufgrund des neuen TV-Sammelvertrages zwischen der BBG und Vodafone muss kein Nutzungsberechtigter einen Einzelvertrag abschließen.
Die Fernsehgebühren sind zwar aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen, die Grundversorgung ist dennoch kostenfrei, da die Kosten durch die BBG übernommen werden.
Welche Programme kann ich empfangen?
Eine aktuelle Programmübersicht, der für Sie frei empfangbaren Sender finden Sie hier als PDF.
Wen kann ich bei Störungen kontaktieren?
Sollten Sie Störungen beim Fernsehempfang feststellen, rufen Sie bitte den technischen Vodafone Service an.
Telefon: +49 (0) 800 526 66 25
Störungsassistent: Zur Vodafone Störungshilfe
Hausordnung und Hausreinigung
Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Treppenhausreinigung einschließlich der Wege und des Winterdienstes?
Die Braunschweiger Baugenossenschaft hat die Aufgaben der Reinigung des Hauses, der Wege sowie den Winterdienst an die Hausmeister oder Dritte vergeben. Sollte das in Ihrem Nutzungsvertrag nicht vereinbart sein, gelten die folgenden drei Regelungen:
Das Treppenhaus und die gemeinschaftlich genutzten Räume und Plätze (z.B. Keller, Vorkeller, Waschküche, Boden und Stellplätze für Mülltonnen) sind im wöchentlichen Wechsel etagenweise zu reinigen. Das schließt bitte auch die Haustür, Treppenhausfenster und die Handläufe etc. mit ein.
Im gleichen Rhythmus kümmert sich die Hausgemeinschaft bei Schnee und Glatteis, um das Räumen und Streuen der Hauszugänge und öffentlichen Wege nach Satzung der Stadt Braunschweig.
Bitte denken Sie daran, bei Abwesenheit (z.B. Reisen) rechtzeitig eine Vertretung zu organisieren.
Es sollte für alle selbstverständlich sein, dass außergewöhnliche Verschmutzungen vom Verursachenden umgehend zu beseitigen sind.
Wir pflegen unsere Grünanlagen, um Ihre Aussicht schön zu gestalten. Bitte lassen Sie hier keine Abfälle zurück und füttern auch keine Tiere.
Abflüsse von Balkonen und Terrassen dürfen nicht verunreinigt oder verstopft sein. Bitte achten Sie besonders beim Bepflanzen von Blumenkästen darauf.
Gießen Sie bitte Ihre Pflanzen vorsichtig, damit die darunter liegenden Balkone oder Fenster, sowie die Hauswand nicht verunreinigt oder beschädigt werden.
Hängen Sie Ihre Wäsche auf dem Balkon bitte so auf, dass sie nicht sichtbar ist.
Gibt es die Möglichkeit das Treppenhaus durch eine Firma reinigen zu lassen?
Ja, die Treppenhausreinigung kann auch durch eine Reinigungsfirma durchgeführt werden. Der Preis hierfür beträgt zurzeit ca. 12,50 Euro monatlich und wird mit den Betriebskosten jährlich abgerechnet. Dieser Auftrag wird Bestandteil des Dauernutzungsvertrages und ist somit nicht selbstständig zu kündigen.
Leistungsumfang der Gebäudereinigung
Kehren der Bodenbeläge und Sockelleisten, Schmutzaufnahme inkl. Laubengänge (wenn vorhanden)
wöchentlich
Feuchtes wischen der Bodenbeläge inkl. Laubengänge (wenn vorhanden) mit Seifen- oder Alkoholreiniger oder desinfizierender Dispersion
wöchentlich
Schmutzfangmatten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) sauber halten
wöchentlich
Herausnehmen und Reinigen der Fußroste incl. Schmutzaufnahme
monatlich
Geländer, Handläufe, Fußleisten und Fliesenspiegel feucht abwischen
wöchentlich
Heizkörper, Fensterbretter, Brüstungen, Schalter und Briefkästen feucht abwischen
wöchentlich
Fahrstuhlkabinen (wenn vorhanden) und deren Türen innen und außen reinigen
wöchentlich
Eingangstüren beidseitig abwaschen und abledern, Griffspuren entfernen (Holztüren monatlich)
wöchentlich
Spinnweben im Zuge der Treppenhausreinigung beseitigen
wöchentlich
Kellergänge, Bodengänge und gemeinschaftliche Räume (Keller und Boden; soweit vorhanden und zugänglich) kehren
quartalsweise
Fegen und Reinigen der technischen Räume (Hausanschlussräume)
quartalsweise
Lichtblenden und Beleuchtungskörper von innen und außen reinigen
monatlich
Treppenhausfenster inkl. Rahmen durch Einwaschen und Abziehen beidseitig reinigen
quartalsweise
Reinigung der Eingangsvordächer (wenn vorhanden)
quartalsweise
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar die Hausreinigung nicht ordnungsgemäß ausführt?
Sollte es in einem persönlichen Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich sein, die Angelegenheit untereinander zu klären, setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Hausmeister in Verbindung. Wenn ein Versäumnis vorliegt, wird er Ihren Nachbarn auffordern, die Reinigung nachzuholen. Falls zukünftig die Durchführung der Hausreinigung durch eine externe Firma erwünscht wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Team.
Wie gehe ich vor, wenn mein Nachbar wiederholt die Hausordnung nicht einhält?
Wenn Sie Probleme mit einem Nachbarn z. B. wegen Lärmbelästigungen haben, empfehlen wir auch hier im ersten Schritt ein klärendes Gespräch untereinander. Sollte dieses nicht fruchten, sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht, Datum, Uhrzeit, Dauer mitanzugeben. Das ist wichtig, um sinnvoll und rechtssicher zu einer Lösung zu gelangen. Gern vermitteln wir auch in einem gemeinsamen Gespräch mit allen beteiligten Nachbarn.
Gästewohnungen
Wie kann ich eine Gästewohnung bei der BBG buchen und welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich?
Die Vermietung erfolgt über das Buchungsportal
Unsere Gästewohnungen stehen unseren Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung. Auch Mitglieder externer Genossenschaften, die dem Verein „Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.“ angeschlossen sind, haben die Möglichkeit der Anmietung im Rahmen der Kooperation (auf Nachweis). Bei der Buchungsanfrage erfolgt eine Abfrage der Kontaktdaten des Mitglieds.
Nach der Buchungsanfrage erhalten Sie eine Buchungsbestätigung innerhalb von 3 Tagen von uns.
Unsere Gästewohnungen werden nicht an Institute oder Unternehmen zur Unterbringung von Mitarbeitern vermietet.
Für welchen Zeitraum kann ich eine Gästewohnung bei der BBG anmieten?
Die Vermietungsdauer beträgt mind. 2 Übernachtungen und max. 3 Wochen.
Was kostet die Anmietung einer Gästewohnung?
Die Tagesmiete liegt bei 40,00€ und zzgl. der Endreinigung von 50,00€
Welche Ausstattung bieten die Gästewohnungen?
Alle Wohnungen sind mit Backofen, Herd, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine und Geschirr sowie mit einem Fernseher ausgestattet. Lediglich Bettbezüge, Laken und Handtücher sind bitte mitzubringen. Platz finden in allen Wohnungen bis zu vier Personen. Einen Balkon bieten die Gästewohnung Wipperstr. 8, Kieler Str. 36 und Fallersleberstr. 35.
Bitte beachten Sie, dass sich keine Spül- oder Waschmaschine in unseren Gästewohnungen befinden und kein WLAN vorhanden ist. Tiere sind in den Wohnungen nicht gestattet und es gilt ein striktes Rauchverbot.
Wann kann ich die Gästewohnung beziehen und wann muss ich sie wieder verlassen?
Die Schlüssel können am Anreisetag in unserer Geschäftsstelle (Celler Str. 66-69), zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Am Abreisetag geben Sie uns die Schlüssel bitte bis 12:00 Uhr wieder zurück. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von uns vor der Anreise.
Kann ich die Buchung der Gästewohnung stornieren?
Bis zu 7 Tagen vor Anreise können Sie die Wohnung kostenfrei im Buchungsportal stornieren. Sie erhalten eine automatische Stornierungsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist ist der volle Preis zu zahlen.
Ich habe eine größere Feier. Kann ich für meine Gäste auch mehrere Wohnungen buchen?
Das ist möglich. Über das Buchungsportal müssen Sie jedoch jede Wohnung einzeln buchen.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung und wann muss ich bezahlen?
Nach Ablauf der Stornierungsfrist erhalten Sie die Rechnung per E-Mail. Der Zahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang von Ihnen auf unser Konto zu überweisen. Eine Abbuchung von Ihrem Konto auf dem Weg des SEPA-Lastschriftverfahrens oder Kartenzahlung ist nicht möglich. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine kurze Zahlungsbestätigung.
Versehentlich ist ein Schaden in der Wohnung entstanden. Wie gehe ich weiter vor?
Bitte informieren Sie uns bei Rückgabe der Wohnung über den entstandenen Schaden. Machen Sie sich keine Sorgen – Schäden im Rahmen der normalen Nutzung gehen nicht zu Ihren Lasten. Ein zerbrochenes Glas kann jedem mal passieren und wird Ihnen selbstverständlich nicht berechnet.
Wen kontaktiere ich bei technischen Notfällen?
In Notfällen, z. B. bei Wasserschäden oder Rohrbruch, rufen Sie bitte unsere Notdiensthotline unter Tel. 0531 2413-200 an, die rund um die Uhr für Sie erreichbar ist.
Ich habe weitere Fragen, wer ist mein Ansprechpartner?
Unser Kundenservice ist zu unseren telefonischen Sprechzeiten für alle Belange der Gästewohnungen unter Tel. 0531/2413-0 erreichbar:
montags und dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 18:15 Uhr
Sollten Sie uns aufgrund von hohem Telefonaufkommen nicht gleich erreichen, senden Sie uns auch gern eine E-Mail an service@baugenossenschaft.de. Wir rufen Sie gern zurück.
Schnell und einfach herunterladen Wichtige Dokumente zum Thema Wohnen

BBG FAQ Gästewohnungen

Gesamtübersichts-Flyer für betreutes Wohnen mit der BBG

Hausordnung

Mülltrennung aber richtig

Broschüre "Richtig heizen, richtig lüften"

Bedienungsanleitung für unsere Rauchmelder Minoprotect-4

Ableseanleitung für den Heizkostenverteiler QUNDIS Q caloric 5.5

Ableseanleitung für den Wasserzähler QUNDIS Q water 5.5
