Vier ältere Frauen sitzen an einem Tisch, lächeln und hören während einer Sitzung oder eines Seminars in einem hellen Raum aufmerksam zu.

Fragen & Antworten zur Vertreterwahl 2026

FAQ Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die BBG-Vertreterwahl 2026.

Kandidatur

Wer kann kandidieren?

Alle volljährigen, geschäftsfähigen Mitglieder der BBG können sich zur Wahl stellen – ausgenommen sind Mitglieder, die bereits dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wie bewerbe ich mich?

Sie können sich selbst vorschlagen oder von anderen Mitgliedern vorgeschlagen werden. Für eine Nominierung genügt ein schriftlicher Vorschlag mit Name, Anschrift und der Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person.

Sie können hier auf der Website ein Formular ausfüllen oder das Dokument downloaden und per E-Mail, auf dem Postweg bzw. bei uns in der Celler Straße 66-69 abgeben/ einwerfen.

Weiterhin ist eine E-Mail unter Angaben des Namens, Adresse, Mitgliedsnummer, Beruf und Grund Ihrer Kandidatur möglich. Die E-Mail Adresse lautet: vertreterwahl@baugenossenschaft.de. Weiterhin benötigen wir ein Foto von Ihnen. Das kann auf den o.g. Wegen zu uns geschickt/ abgegeben werden.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Sie können sich voraussichtlich bis Mitte Februar 2026 bewerben.

Kann ich meine Kandidatur nachträglich ändern oder zurückziehen?

Ja. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Angaben korrigieren oder die Kandidatur zurückziehen. Bitte informieren Sie uns dazu schriftlich oder über das Online-Formular.

Wie erfahre ich, ob meine Kandidatur angenommen wurde?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüfen wir die Unterlagen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Wahlablauf

Wie wird gewählt?

Die nächste Wahl findet 2026 statt – geheim und sicher. Sie entscheiden selbst, ob Sie klassisch per Brief oder bequem online abstimmen. Beide Wege sind gleichwertig.

Wie funktioniert die hybride Wahl genau?

Sie erhalten Wahlunterlagen mit Stimmzettel für die Briefwahl und einem persönlichen Zugangscode für die Online-Wahl. Entweder senden Sie den Stimmzettel per Post zurück oder stimmen online über die sichere Wahlplattform ab.

Wie werden die Stimmen gezählt?

Die Stimmen aus Brief- und Online-Wahl werden getrennt erfasst, doppelt gezählt und am Ende zusammengeführt. Alle Schritte sind verschlüsselt, protokolliert und unabhängig geprüft.

Kann ich meine Stimme nachträglich ändern?

Nein. Sobald eine Stimme abgegeben wurde, kann sie aus Gründen der Sicherheit und Nachvollziehbarkeit nicht mehr geändert werden.

Was passiert, wenn ich meine Wahlunterlagen verliere?

Kein Problem. Sie können beim BBG-Servicebüro Ersatzunterlagen anfordern.

Aufgaben als Vertreter:in

Welche Aufgaben habe ich als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter?

Sie nehmen an der jährlichen Vertreterversammlung teil, können Anträge stellen, Fragen einbringen und über zentrale Themen wie Jahresabschluss, Satzungsänderungen oder Bauprojekte abstimmen. Zusätzlich gibt es optionale Informations- und Austauschrunden.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Im Mittelpunkt steht die große Vertreterversammlung einmal pro Jahr. Bei Interesse können Sie an weiteren Treffen oder Infoveranstaltungen teilnehmen. Das Ehrenamt lässt sich gut mit Beruf, Familie und Alltag vereinbaren.

Gibt es eine Vergütung?

Das Amt ist ehrenamtlich.

Sicherheit & Datenschutz

Wie sicher ist die Online-Wahl?

Sehr sicher. Authentifizierung und Stimmabgabe sind strikt getrennt, alle Daten werden verschlüsselt übertragen und die Systeme sind unabhängig geprüft. Doppelstimmen sind ausgeschlossen.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Alle persönlichen Daten werden nur für die Durchführung der Wahl verwendet und nach den gesetzlichen Vorgaben geschützt.