Darum sollten Sie kandidieren
Warum es sich lohnt Vertreter:in bei der BBG
Als Vertreterin oder Vertreter sind Sie die gewählte Stimme der Mitglieder. Sie entscheiden darüber mit, was die BBG bewegt – transparent, verantwortungsvoll und gemeinschaftlich.
Das erwartet Sie
Sie stimmen über wichtige Themen ab, z. B. Jahresabschluss, Satzungsänderungen und größere Bauprojekte.
Sie wählen und kontrollieren den Aufsichtsrat.
Sie können Anträge stellen, Fragen einbringen und Impulse geben.
Sie nehmen an der jährlichen Vertreterversammlung teil und sind zu zusätzlichen Infoveranstaltungen eingeladen.
Warum es sich lohnt?
Sie setzen sich für die Interessen der Mitglieder ein.
Sie erhalten spannende Einblicke in die strategischen Entscheidungen der BBG.
Sie gestalten mit – für bezahlbaren Wohnraum und soziale Verantwortung.
Sie erleben Mitbestimmung und fördern Solidarität.
Sie haben Stimmrecht bei allen satzungsgemäßen Themen der Vertreterversammlung.
So funktioniert’s Die Kandidatur
Wer kann kandidieren?
Alle volljährigen, geschäftsfähigen Mitglieder der BBG können sich zur Wahl stellen. Voraussetzung ist lediglich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Ausgeschlossen sind nur Personen, die bereits dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wichtig sind Interesse und die Bereitschaft, sich einzubringen.
Wie bewerbe ich mich?
Sie können selbst kandidieren oder eine andere Person vorschlagen.
Für eine Nominierung genügt ein schriftlicher Vorschlag mit Name und E-Mail Adresse der vorgeschlagenen Person.
Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder das Formular in den Wahlunterlagen.
Zeitaufwand
Die große Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt. Dazu kommen bei Interesse optionale Treffen und Informationsveranstaltungen. Das Engagement ist ehrenamtlich und lässt sich problemlos mit Beruf, Studium, Familie und Alltag vereinbaren.