Heizen und Lüften
Die Kosten fürs Heizen sind stark gestiegen. Da liegt der Gedanke nahe, weniger zu lüften. Doch das ist nicht zu empfehlen. Es ist auch nicht sinnvoll, die Thermostate bei Abwesenheit komplett herunterzudrehen. Denn das kann zu Schimmelbildung führen. Jeder Haushalt gibt täglich Feuchtigkeit an die Raumluft ab, zum Beispiel durch das Duschen, Essen kochen, die Hausarbeit und die Atmung. Schaltet man die Heizung bei Abwesenheit komplett aus, kühlen die Räume stark aus. Kalte Raumluft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen. Wird dann wenig gelüftet, begünstigt die Luftfeuchtigkeit Schimmelbildung.
Bei Abwesenheit sollte die Temperatur in der Heizperiode deshalb nicht unter 16º C abgesenkt werden (Ziffer 2 auf dem Temperaturregler). Je höher die Luftfeuchtigkeit und je niedriger die Raumtemperatur, desto höher ist das Schimmelrisiko. Regelmäßiges Stoßlüften sorgt schnell für frische Luft. Optimal ist, die Fenster dreimal am Tag drei bis fünf Minuten lang komplett zu öffnen. Die Heizung sollte in dieser Zeit ausgeschaltet werden. Im Downloadcenter (Rubrik Service) auf unserer Webseite haben wir eine Broschüre "Richtig heizen, richtig lüften" mit weiteren Details zum Download bereitgestellt.
Dezember-Soforthilfe
Am 19. November ist das Gesetz über die Dezember- Soforthilfe in Kraft getreten. Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme. Diese finanzielle Entlastung erleichtert es, den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. BS|ENERGY verzichtet deshalb bei der BBG auf die Abschlagszahlung für Dezember. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 werden wir diese Entlastung weitergeben. Der Entlastungsbetrag wird in der Nebenkostenabrechnung 2022 gesondert ausgewiesen.
Wohngeld Plus
Am 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dann sind deutlich mehr Haushalte berechtigt, Wohngeld zu beziehen. Die Einkommensgrenzen, bis zu deren Höhe man einen Anspruch hat, wurden erhöht. Diesen Wohngeldzuschuss erhalten Menschen, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt komplett allein zu schultern. Der Zuschuss vom Staat kann auch zusätzlich zu einer kleineren Rente beantragt werden. Der Auszahlungsbetrag soll ab 2023 von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Die Höhe hängt ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder – und außerdem von der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete. Die Einkommensgrenze pro Monat (Nettoeinkommen) liegt ab 2023 für eine Person bei 1465 Euro, für zwei Personen bei 1975 Euro. Bei Alleinerziehenden erhöht sie sich um 110 Euro. Zusätzlich wird ab 2023 ein monatlicher Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten gewährt. Der Betrag staffelt sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Bei einer Person beträgt er 110,40 Euro, bei zwei Personen 142,60 Euro.
Kostenlose Energieberatung
Die Stadt Braunschweig bietet kostenlose Information und Beratung rund um die Themen Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien an, etwa über energieeffiziente Haushaltsgeräte und Beleuchtung und Klimaschutz im Alltag. Terminvereinbarung unter Telefon 0531 4703945 oder -3946.
Energiespartipps in 6 Sprachen
Der GdW „Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.“ gibt wertvolle Tipps, mit denen Sie viel Geld sparen können. Hier finden Sie die 7 besten Energiespartipps in Comicform in 6 verschiedenen Sprachen zum Download:
Wohngeld beantragen
Antragsformulare liegen bereit in der Wohngeldstelle (Naumburgstraße 25) sowie bei der Bürgerberatung (Steinweg 19) und in den Bezirksgeschäftsstellen. Weitere Informationen unter Telefon 0531 4705050. Webseite: www.braunschweig.de, Suchwort: Wohngeld beantragen.