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Warum wird die Satzung aktualisiert? Interessanter Einblick: Der Satzungsausschuss diskutierte engagiert über Mitgliederrechte, Datenschutz, Digitalisierung und neue Arbeitsformen


Ein Wort kann viel verändern – auch im juristischen Sinne. Und so diskutiert der Satzungsausschuss Ende Januar rund eine Viertelstunde lang: Sollte an dieser Stelle „und“ stehen? Oder lieber „oder“? Was für Auswirkungen könnte das jeweils haben? Rechtsanwalt Oliver Kraski vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. gibt dazu wichtige Hinweise. Die Atmosphäre im Konferenzraum der BBG ist entspannt – auch deshalb, weil das Projekt auf der Zielgeraden ist. Viermal haben sich sechs VertreterInnen, drei Mitglieder des Aufsichtsrates und der Vorstand der BBG bereits getroffen. Das Ziel: die Satzung aktualisieren. Nun wird gemeinsam über die letzten noch offenen Punkte beraten. Auf dem Tisch stehen neben Getränken und belegten Broten auch Himbeer- und Mohnkuchen. Etwas Stärkung zwischendurch. Denn auch dieses Treffen wird wieder Stoff für locker drei Stunden bieten.

„Die Satzung ist sozusagen unser Grundgesetz“, erläutert der BBG-Aufsichtsratsvorsitzende Horst Ernst. „Sie muss dem Stand der Gesetze entsprechen, zum Beispiel dem Genossenschaftsgesetz und dem Handelsgesetz. Die verändern sich ja öfter mal.“ Der GdW, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, stellt dafür eine Mustersatzung zur Verfügung: So könnte das aussehen. „Daran können wir uns orientieren. Aber die BBG hat auch Alleinstellungsmerkmale, die wir erhalten möchten. Bedeutsam sind zum Beispiel die Rechte unserer Mitglieder. Die können sehr initiativ werden. Die Mindestzahl, die nötig ist, um etwas zu beantragen, ist vergleichsweise gering. Besonders ist auch ein expliziter Passus in der Satzung, der den Vorstand verpflichtet, die Nutzungsgebühren sozial zu gestalten, aber auch darauf zu achten, dass die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft erhalten bleibt. Das ist uns aufgrund bestimmter Erfahrungen oder Überlegungen wichtig.“

Die Ergebnisse der Ausschussarbeit sollten eigentlich bereits im November vorliegen. „Aber dafür waren die Diskussionen zu tiefgehend“, schaut Horst Ernst zurück. Ein wichtiger Aspekt dabei war, eine Balance zu erhalten. „Auf der einen Seite stehen die demokratische und die soziale Ausrichtung, auf der anderen die Arbeitsfähigkeit der BBG. Da gilt es abzuwägen.“ Diskutiert wurde zum Beispiel über die Aufnahme neuer Mitglieder und Kriterien für einen Ausschluss; über das Recht, bei VertreterInnenversammlungen zuzuhören und als Gast zu kommentieren, über Datenschutz und Digitalisierung. Und es galt natürlich auch, die 45 Paragraphen überhaupt erst einmal zu verstehen.

Auf diese Weise mehr Einblick zu bekommen, das motivierte Patrizia Förster, mitzuarbeiten. „Das Amtsdeutsch kann man zwar lesen, aber es erschließt sich nicht unbedingt alles“, so die 63-Jährige, die 43 Jahre als Bundesbeamtin bei der Post arbeitete. Im Ruhestand ist sie nun Vertreterin im Heidberg. „Was genau ist eine Genossenschaft im Unterschied zu einer AG und einer GmbH? Wie handelt sie und warum? Ich dachte: Darüber erfahre ich im Ausschuss mehr. Herr Faul hat mir zum Beispiel den möglichen Formwechsel erklärt. Eine Genossenschaft könnte auch in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Die Arbeit war sehr ergiebig. Stück für Stück kann ich alles besser einordnen.“

Alexander Daniel Balzer, Vertreter im westlichen Ringgebiet, brachte in die Diskussion auch seine beruflichen Erfahrungen ein. Der 39-Jährige befasst sich täglich mit der Informations- und IT-Sicherheit. „Ein wichtiges Thema waren hier die neuen hybriden Arbeitsformen. Sollten zum Beispiel auch digitale Sitzungen der VertreterInnenversammlung möglich sein? Wie könnte das sicher umgesetzt werden? Viel diskutiert haben wir ebenso über neue Kommunikationswege und die Möglichkeiten, Änderungen in der Genossenschaft anzuregen. Die Diskussion fand ich sehr spannend – lebhaft und konstruktiv. Immer darauf ausgerichtet, verschiedene Interessen zusammenzubringen.“

Am 22. März (nach Redaktionsschluss) wurden die Vorschläge des Satzungsausschusses nun der VertreterInnenversammlung vorgestellt. Das Grundlagenorgan der Genossenschaft muss die Änderung mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent beschließen. Ist es so weit, dann können die engagierten Mitarbeiter:innen des Satzungsausschusses künftig erzählen: „An dieser Formulierung habe ich mitgewirkt. War ganz schön viel Arbeit, aber auch sehr interessant.“